Bericht: Verträge aus den 60ern regeln US-Spionage in Deutschland

Nach Recherchen der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung können sich die amerikanischen Geheimdienste bei Ausspähaktionen in Deutschland auf Rechtsgrundlagen berufen, die noch aus der alten Bundesrepublik stammen.

Frankfurt/Main (dts Nachrichtenagentur) - Gemäß Verwaltungsvereinbarungen von 1968 dürfen die Geheimdienste der Westalliierten BND und Verfassungsschutz um Aufklärungsmaßnahmen ersuchen; die deutschen Dienste haben Rohdaten zu übergeben. Diese Vereinbarungen, die bis 2012 als geheim eingestuft waren, sind nach Angaben der Bundesregierung weiterhin in Kraft. Sie seien jedoch seit 1990 nicht mehr in Anspruch genommen worden.

Aus Sicherheitskreisen erfuhr die F.A.S., dass die Zusammenarbeit zwischen den amerikanischen Geheimdiensten und dem BND durch mehrere Absichtserklärungen geregelt werde, die jedoch als streng geheim eingestuft seien. Darüber hinaus haben frühere Bundesregierungen den Amerikanern das Recht zugesichert, sie dürften "im Fall einer unmittelbaren Bedrohung" ihrer Streitkräfte "angemessene Schutzmaßnahmen" ergreifen. Das schließt gemäß dem Truppenvertrag von 1952 und dem Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut von 1962 das Recht ein, eigene Nachrichten in Deutschland zu sammeln.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Dieter Wiefelspütz sprach sich dafür aus, Spionage durch die Amerikaner vertraglich auszuschließen. "Keine Bundesregierung kann akzeptieren, dass wir ein Land minderen Rechts sein sollen. Sollten wir das nicht völkerrechtlich verbindlich klären, dann werden unsere freundschaftliche Beziehungen zu den Vereinigten Staaten darunter leiden", sagte Wiefelspütz der F.A.S. Die Folge wären Vertrauensverlust und Antiamerikanismus.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 06.07.2013

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