Bericht: Viele Babyklappen-Betreiber ignoriert Mindeststandards

Rund 40 Prozent der Betreiber von Babyklappen in Deutschland halten sich bei der Präsentation ihrer Angebote im Internet laut eines Zeitungsberichts nicht an die Empfehlungen zu Mindeststandards von Babyklappen, die der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge 2013 beschlossen hat.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Eine Internet-Recherche der "Welt" ergab, dass bei 39 von 97 ermittelbaren Internet-Präsentationen der deutschen Babyklappen-Betreiber jeglicher Hinweis auf die Möglichkeit einer vertraulichen Geburt, deren gesetzliche Regelung am 1. Mai 2014 in Kraft getreten ist, fehlte. Nicht erwähnt wird dort auch die kostenlose Hotline 0800-4040020, unter der sich Frauen an Beratungsstellen wenden können, um das Verfahren einer vertraulichen Geburt einzuleiten. Bei dieser gibt sich eine Schwangere in besonderer Notlage namentlich nur der Beratungsstelle zu erkennen, sodass die Frau für deren Hilfsangebote erreichbar bleibt.

In der Klinik aber bleibt sie bei der Geburt anonym. Einige Daten zur Geburt werden nach dieser in einem Umschlag versiegelt und beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben 16 Jahre lang verschlossen aufbewahrt. Nach dieser Frist kann das Kind, wenn es nach der Geburt von der Mutter abgegeben wurde, den Umschlag einsehen und gegebenenfalls Kontakt zur Mutter aufnehmen.

Doch auf diese Alternative zur anonymen Kindesabgabe weisen 39 Babyklappen-Betreiber nicht hin. Dies widerspricht den Empfehlungen für Mindeststandards. Dort wurde festgelegt, "dass über die gesetzlich geregelten Alternativen zur anonymen Kindesabgabe zu informieren ist".

Wie die "Welt" weiterhin berichtet, enthalten mehr als 30 Internet-Darstellung von Babyklappen-Betreibern außerdem irreführende Informationen über den Ablauf eines Adoptionsverfahrens nach der anonymen Abgabe eines Kindes. Laut dem Bericht heißt es in vielen jener Internet-Texte, dass das Kind zu Adoptiveltern gegeben werde, wenn sich die leibliche Mutter nicht acht Wochen nach der Geburt melde. Dies erweckt den Eindruck, dass eine leibliche Mutter nach zwei Monaten keine Möglichkeit mehr hat, ihr Kind doch noch zu bekommen.

Auch dies widerspricht den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge. Dort heißt es wörtlich: "Die sorgeberechtigte Mutter, die aufgrund eines DANN-Testes als solche feststeht, und/oder der sorgeberechtigte Vater können ihr Herausgabeverlangen bis zum Adoptionsbeschluss gelten machen, d. h. in der Regel in einem Zeitraum von etwa einem Jahr."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 24.12.2014

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