Bericht: Vor allem Gutverdiener profitieren von höherem Kinderfreibetrag

Von einer reinen Anhebung des Kinderfreibetrags ohne gleichzeitige Erhöhung des Kindergeldes würden vor allem Gutverdiener profitieren, während Geringverdiener leer ausgehen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Dies geht aus Berechnungen des Berliner Finanzwissenschaftlers Frank Hechtner hervor, die der "Welt" vorliegen. So würde ein Ehepaar mit zwei Kindern und einem Einkommen von jeweils 2.000 Euro im Monat bei einer reinen Erhöhung des Freibetrags nicht entlastet. Profitieren würden dagegen Gutverdiener.

Ab einem Haushaltseinkommen von 7.000 Euro im Monat hätten Familien - je nach Verdienst der beiden Ehepartner - 30 Euro oder mehr im Jahr zusätzlich in der Tasche. Wenn beide Partner je 5.000 Euro im Monat verdienen, dürften sie sich sie dank der Erhöhung des Freibetrags auf 59 Euro im Jahr mehr freuen. Maximal möglich ist für Familien durch einen höheren Freibetrag ein Plus von 63 Euro im Jahr.

Von einer Erhöhung des Freibetrages und des Kindergeldes um zwei Euro je Kind würden dagegen auch Geringverdiener profitieren. Ein Haushalt mit einem Monatseinkommen von 1.000 Euro hätte 48 Euro im Jahr mehr zur Verfügung. Ehepartner, bei denen beide 3.000 Euro im Monat verdienen, würden laut Hechtner 50 Euro mehr im Jahr im Vergleich zu heute bekommen.

Medienberichten zufolge plant die Bundesregierung, das Kindergeld erst ab 2016 zu erhöhen. Koalitionspolitiker begrüßen den Vorstoß. Sönke Rix, familienpolitischer Sprecher der SPD, sagte der "Welt": "Auch ich habe von Anfang an eine größere Lösung in ein oder zwei Jahren favorisiert, die Kinderzuschlag als auch Freibetrag und Kindergeld berücksichtigt. Am Ende muss eine Summe stehen, mit der wir uns nicht lächerlich machen." Kritik kommt dagegen aus der Opposition: Für den Linken-Chef Bernd Riexinger "fehlt der Mut, Reiche zu besteuern. Deshalb wird Familien ins Portemonnaie gefasst. Kindergeld ist kein Almosen, sondern ein vom Verfassungsgericht garantiertes Recht."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 12.03.2014

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