Bochum droht wegen Sami A. Zwangsgeld von 45.000 Euro

Im Zuge der juristischen Auseinandersetzungen um den abgeschobenen Gefährder Sami A. droht dem Ausländeramt Bochum inzwischen die Zahlung von Zwangsgeld in Höhe von 45.000 Euro.

Bochum (dts Nachrichtenagentur) - Dies bestätigte Klaus Weisel, Sprecher des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Dienstagsausgabe). Demnach hat die Anwältin des Mannes gleich drei Mal entsprechende Bußen beantragt, weil die Stadt sich trotz richterlicher Beschlüsse nicht ausreichend bemüht habe, den tunesischen Staatsbürger aus seiner Heimat zurückzuholen. In einem Fall muss das Oberverwaltungsgericht Münster nun über die Vollstreckung der ersten Geldauflage von 10.000 Euro entscheiden.

Nach Informationen der Zeitung kann die Stadt Bochum die Einreisesperre gegen den 44-Jährigen aber nicht selbst aufheben lassen. Diese Aufgabe obliegt dem Bundesverwaltungsamt. Das Auswärtige Amt soll eine diplomatische Initiative gestartet haben, berichtet die Zeitung weiter.

Demnach bemühen sich deutsche Stellen um eine Garantie aus Tunis, die etwaige Folter von Sami A. ausschließt. In einem ähnlich gelagerten Fall hatte das Bundesverfassungsgericht nach entsprechender Zusage entschieden, einen tunesischen Terrorverdächtigen abzuschieben, dem die Todesstrafe gedroht hätte.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 14.08.2018

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