Bosbach: Verfassungsschutz soll Beobachtung der Linkspartei überprüfen

Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), hat den Verfassungsschutz dazu aufgefordert, abzuwägen, ob die derzeit praktizierte Beobachtung von 25 Bundestagsabgeordneten der Linkspartei wirklich erforderlich ist.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Das Bundesamt für Verfassungsschutz wird sehr genau prüfen müssen, ob es beim bisherigen Umfang der Beobachtung bleibt, und sollte dies in jedem Einzelfall gut begründen", sagte Bosbach der "Mitteldeutschen Zeitung" (Mittwochausgabe). Dies gelte "nicht nur, weil es sich um Abgeordnete des Deutschen Bundestages handelt, sondern auch damit nicht das Gefühl entsteht, dass es der Staat hier an Verhältnismäßigkeit fehlen lässt". Bosbach bedauerte überdies, dass Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) die Länder nicht davon überzeugen konnte, die Kompetenzen zwischen Bundesamt für Verfassungsschutz und Landesämtern neu zu verteilen.

"Es gab gute Gründe für die Haltung des Bundesinnenministers, dass der Bund sich nur noch auf gewaltbereite verfassungsfeindliche Bestrebungen konzentriert", erklärte der CDU-Politiker. Dann wäre die Zuständigkeit für die Linke den Ländern zugefallen. "Aber das geht nicht gegen die Länder."

Zuvor war bekannt geworden, dass nach wie vor 25 linke Bundestagsabgeordnete sowie vier Europaabgeordnete der Partei vom Verfassungsschutz beobachtet werden.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 28.11.2012

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