Bosbach bedauert EuGH-Urteil zu Deutsch-Tests

Der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) kritisiert, wonach Deutschland den Nachzug von Ehepartnern aus der Türkei nicht vom Nachweis deutscher Sprachkenntnisse abhängig machen darf: "Ich bedauere die Entscheidung. Wir werden die Urteilsgründe sorgfältig prüfen", sagte Bosbach "Handelsblatt-Online". "An den Gründen, die 2007 für die Einführung der Regelung gesprochen haben, hat sich allerdings nichts geändert." Bosbach betonte zudem, dass die Richter den Deutsch-Test nicht generell infrage gestellt hätten.

Das Urteil beziehe sich ausdrücklich auf die sogenannte Stillhalte-Klausel des EU-Assoziierungsabkommens mit der Türkei und sei daher "nicht auf andere Drittstaatsangehörige übertragbar". Mit Unverständnis reagierte Bosbach auf die Feststellung der Richter, dass die deutsche Regelung zu weit gehe. Er wies darauf hin, dass das Gesetz deshalb geschaffen worden sei, um die Integration in Deutschland zu erleichtern und zu beschleunigen.

"Wer zumindest Grundkenntnisse der deutschen Sprache schon bei der Einreise hat, dem wird die Integration in unsere Lebensverhältnisse schneller gelingen, als demjenigen, der noch nicht einmal über einen geringen deutschen Wortschatz verfügt", sagte der CDU-Politiker.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 10.07.2014

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