Bosbach bedauert Kopftuch-Urteil

Wolfgang Bosbach (CDU), Vorsitzender des Innenausschusses des Bundestages, bedauert den Karlsruher Richterspruch, nachdem pauschale Kopftuchverbote für Lehrkräfte der Religionsfreiheit widersprechen sollen - zumal man aus dem Koran keine Rechtspflicht zum Tragen eines Kopftuchs ableiten könne.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Damit ändere das Bundesverfassungsgericht seine eigene Rechtsprechung, sagte Bosbach in einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Samstag). Das Tragen eines Kopftuches als Lehrkraft in einer öffentlichen Schule sei "nicht nur Ausdruck der persönlichen religiösen Überzeugung, sondern ein bewusstes Zeichen der Abgrenzung zur kulturellen Tradition Deutschlands", erklärte Bosbach weiter. Das verstoße seiner Meinung nach gegen die Neutralitätspflichten von Beamten.

"Wenn jemand im Privatleben ein Kopftuch trägt, ist das eine persönliche Entscheidung, die der Staat weder zu kommentieren noch zu kritisieren hat. Wenn aber eine Lehrkraft im Auftrag des Staates vor Schülerinnen und Schülern steht, liegt die Sache anders", sagte Bosbach. Es stehe zu befürchten, dass das Urteil das Problem in den Schulalltag und hin zu den Schulleitern verlagere, sagte der CDU-Politiker.

"Nach welchen Kriterien soll man in einer Schule rechtssicher feststellen, ob der Schulfrieden gefährdet ist? Genügt es, wenn wenige Schüler oder Eltern protestieren? Oder muss die Kritik wesentlich massiver sein?" Diese Fragen stellten sich nun, so Bosbach.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 13.03.2015

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