Bosbach bringt Mindeststrafen bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ins Gespräch

Angesichts der gewaltsamen Zusammenstöße zwischen der Polizei und Linksautonomen in Hamburg hat CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach im "Kölner Stadt-Anzeiger" (Mittwochausgabe) eine Verschärfung des Paragrafen 113 Strafgesetzbuch bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ins Gespräch gebracht.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Der Paragraf war erst 2011 novelliert worden in Fällen, in denen sich Menschen gegen die Vollstreckung von Gesetzen mit Gewalt oder der Androhung von Gewalt zur Wehr setzen. Damals wurde der Strafrahmen von zwei auf drei Jahre erhöht. Bosbach hält es allerdings nach jetzigem Stand für einen Fehler, dass bei einfachen Fällen keine Mindeststrafe eingeführt wurde, und will dies möglicherweise ändern.

"Immer mehr Polizistinnen und Polizisten werden Opfer von Gewalt", sagte der CDU-Politiker dem "Kölner Stadt-Anzeiger". Tatsächlich stieg die Zahl von 2011 bis 2012 bundesweit um 9,9 Prozent. "Wenn man den Strafrahmen ausweitet, aber die Mindeststrafe nicht erhöht, dann ist es durchaus möglich, dass sich die Spruchpraxis der Gerichte weiterhin am unteren Ende des Strafrahmens bewegt. Wir müssen deshalb in den nächsten Monaten abwarten, ob die Strafverschärfung die erhoffte Abschreckungswirkung auf potenzielle Täter hat." Andernfalls müsse über eine Mindeststrafe nachgedacht werden. Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Nordrhein-Westfalen, Arnold Plickert, forderte die Schaffung eines ganz neuen Paragrafen 115 für Angriffe auf Beamte ohne Anlass.

Zu denen komme es immer öfter.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 08.01.2014

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