Bosbach schließt neue Zugeständnisse an Griechenland aus

CDU-Politiker Wolfgang Bosbach hat nach der Wahl in Griechenland ausgeschlossen, dass Europa Athen bei neuen Verhandlungen Zugeständnisse machen könnte.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Änderungen bei den jetzigen Konditionen kann ich mir nicht vorstellen", erklärte der Vorsitzende des Innenausschusses des Bundestags im Interview mit dem Sender "Phoenix". "Es geht nicht, dass die neue griechische Regierung sagt: Eure Milliardenhilfen nehmen wir gerne, aber eure Bedingungen akzeptieren wir nicht." Der CDU-Politiker befürchtet, dass Griechenland aufgrund der jüngsten Entwicklung nicht finanziell gesunden könne.

Dies zeigten etwa die von Athen in Aussicht gestellten Privatisierungserlöse, die "meilenweit von der Realität entfernt" seien. Man sei von Wachstumserwartungen ausgegangen, die sich nicht erfüllt hätten. "Meine Befürchtung ist, dass es Griechenland unter den Bedingungen des Euro gar nicht schaffen kann, weil es an Wettbewerbsfähigkeit fehlt. Ich glaube aus objektiven Gründen nicht, dass es ohne einen Schuldenschnitt gehen wird - dann aber kann Griechenland nicht in der Eurozone bleiben", meinte Bosbach. Man dürfe jetzt nicht dahin kommen, aus politischen Gründen eine Lex-Griechenland ins Auge zu fassen, weil dies dann zu einem Fass ohne Boden für Europa werden könnte. "Was man Griechenland zugesteht, wird man anderen Ländern nicht verweigern können", so der CDU-Politiker.

Athen seien in den vergangenen Jahren Schulden von 105 Milliarden Euro erlassen worden und das Land habe Finanzhilfen von 240 Milliarden Euro erhalten oder in Aussicht gestellt bekommen. Grundsätzlich gelte: "Wenn Länder über ihre Verhältnisse leben, kann es nicht so sein, dass dies auf Kosten der Steuerzahler in anderen Staaten geschieht." Bosbach sieht es als großen Fehler an, Griechenland überhaupt in die Eurozone aufgenommen zu haben.

"Das war eine Entscheidung aus politischen Gründen und der Versuch, gegen die Mathematik Politik zu machen."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 26.01.2015

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