Bosbach widerspricht Özoguz: Kein Kommunalwahlrecht für alle Ausländer

Der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Wolfgang Bosbach (CDU), hat sich gegen ein kommunales Wahlrecht für Ausländer auch aus Nicht-EU-Staaten ausgesprochen: "Das ist eine Lieblingsforderung der SPD", wies der CDU-Innenpolitiker einen entsprechenden Vorstoß der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung, Aydan Özoguz (SPD), zurück.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Es gebe einen unauflösbaren Zusammenhang zwischen der Staatsangehörigkeit und der Ausübung von staatsbürgerlichen Rechten. "Bei dieser Verbindung solle es bleiben", sagte Bosbach der "Welt". Deutsche Staatsbürger hätten Rechte wie das Wahlrecht, aber sie hätten auch staatsbürgerlich Pflichten.

"Warum sollte sich jemand um den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bemühen, wenn er auch ohne Verleihung der Staatsangehörigkeit die vollen Rechte hat, ohne die Pflichten tragen zu müssen", fragte der CDU-Politiker. "Das kommunale Wahlrecht ist kein Wahlrecht zweiter Klasse", betonte Bosbach. Es sei unlogisch, nur das kommunale Wahlrecht für Ausländer zu fordern, aber nicht das Wahlrecht für den Bundestag oder die Landtage.

Bisher dürfen in Deutschland nur Bürger anderer EU-Staaten ihre Stimme bei Kommunalwahlen abgeben. Das kommunale Wahlrecht für EU-Ausländer sei ein Wahlrecht auf Gegenseitigkeit, sagte Bosbach. "Deutsche können in Spanien wählen und Spanier in Deutschland."

Dieses kommunale Wahlrecht auf Gegenseitigkeit lasse sich nicht auf andere Staaten übertragen, "die dieses Prinzip überhaupt nicht kennen".

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 13.04.2014

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