Branchenverband kritisiert Hinterlegungspflicht für IT-Geräteabgaben

Der Hightech-Verband Bitkom hat die von der Bundesregierung geplante Hinterlegungspflicht für urheberrechtliche Abgaben auf IT-Geräte scharf kritisiert.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Mit den Abgaben für Computer, Drucker und Smartphones soll das legale Kopieren urheberrechtlich geschützter Musikstücke, Filme, Fotos oder Texte für den privaten Gebrauch abgegolten werden. "Die Hinterlegungspflicht führt zu einer unverhältnismäßigen finanziellen und bürokratischen Belastung für die Hersteller und Importeure", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. "Viele kleine und mittelständische Unternehmen kann der Mittelabfluss in ihrer Existenz gefährden."

Zudem verschärfe die Hinterlegungspflicht die Rechtsunsicherheit. Ein Gutachten im Auftrag des Bitkom kommt zu dem Ergebnis, dass die Verpflichtung verfassungswidrig ist, da sie elementare Grundrechte der Unternehmen wie die Berufsfreiheit verletze. Rohleder: "Wir werden die Verfassungsmäßigkeit gerichtlich überprüfen lassen, sobald das Gesetz in Kraft tritt."

Der Verfassungsrechtler Christofer Lenz kommt in einem Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Hinterlegungspflicht das Grundrecht der Berufsfreiheit verletzt. Gerätehersteller und Importeure müssten früher, unkontrolliert und in überhöhtem Umfang Zahlungen leisten. "Dieser Eingriff kann verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt werden. Es gibt keinen legitimen Zweck. Die Hinterlegungspflicht wäre auch nicht verhältnismäßig", heißt es in dem Gutachten. Zudem würden die Verwertungsgesellschaften im Fall einer Insolvenz bevorzugt.

Das würde "die Schaffung eines Sonderinsolvenzrechts bedeuten und damit andere Gläubiger (z.B. Arbeitnehmer) deutlich benachteiligen". Hintergrund der Gesetzesinitiative ist der seit Jahren andauernde Konflikt zwischen den Verwertungsgesellschaften und den Herstellern bzw. Importeuren der Geräte um die Höhe der Abgaben, der immer wieder zu jahrelangen Rechtsstreitigkeiten führt.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 19.12.2014

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