Britisches Gericht hält an Freilassung von Assange auf Kaution fest

Der Gründer der Internet-Enthüllungsplattform Wikileaks, Julian Assange, soll doch auf Kaution freikommen.

London (dts Nachrichtenagentur) - Das entschied der britische Oberste Gerichtshof am Donnerstag in zweiter Instanz. Das Gericht lehnte damit eine Berufung der schwedischen Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil vom Dienstag ab. Die Schweden hatten am Dienstagabend kurz vor Fristablauf Berufung gegen die Freilassung von Assange eingelegt.

Für eine Freilassung Assanges müssen mehrere Bedingungen erfüllt werden. Zum einen ist eine Kautionszahlung von 200.000 Pfund (etwa 240.000 Euro) nötig. Weiterhin muss er sich an strenge Auflagen halten, unter anderem eine Fußfessel tragen sowie sich jeden Abend bei der Polizei melden.

Assange wird von schwedischen Ermittlungsbehörden Vergewaltigung sowie sexueller Belästigung von zwei Frauen vorgeworfen. Assange bestreitet die Vorwürfe und sieht sich als Opfer einer Kampagne gegen die Enthüllungsplattform Wikileaks.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 16.12.2010

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