Bsirske bleibt bei Forderung nach einheitlichem gesetzlichen Mindestlohn

Obwohl es in immer mehr Branchen tarifliche Mindestlöhne gibt, hält der Vorsitzende der Gewerkschaft Verdi, Frank Bsirske, an seiner Forderung nach einem einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn fest.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Vor Inkrafttreten des Mindestlohns im Friseurgewerbe am 1. August sagte Bsirske dem Nachrichtenmagazin "Focus": "Die Bewegung von immer mehr Arbeitgebern hin zu Branchenmindestlöhnen beweist: Wir brauchen endlich einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn, der Schluss macht mit Hungerlöhnen in diesem Land." Bsirskes Gewerkschaft hatte sich mit den Verbänden im Friseurgewerbe auf einen Mindestlohn geeinigt. Er beträgt ab dem kommenden Donnerstag zunächst 6,50 Euro im Osten und 7,50 Euro im Westen.

In zwei Jahren sollen deutschlandweit 8,50 gezahlt werden. Verdi hofft, dass die Bundesregierung den Mindestlohn bald für allgemeinverbindlich erklärt. Anders als der Verdi-Chef wertete der Geschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, Karl-Sebastian Schulte, den Friseur-Mindestlohn in "Focus" als Beleg dafür, dass die Tarifautonomie funktioniert.

Diese sei "allemal besser als die von manchen Parteien geforderte politische Lohnfestsetzung am grünen Tisch". Auch der Arbeitsmarktpolitiker und FDP-Fraktionsvize Heinrich Kolb nannte die Vereinbarung zwischen Gewerkschaft und Arbeitgebern einen "richtigen Weg". Der Präsident des Zentralverbands des Friseurhandwerks, Andreas Popp, sagte, mit dem Mindestlohn wolle seine Branche "raus aus der Schmuddelecke".

Der Personalvorstand des Friseurkonzerns Essanelle, Dirk Wiethölter, erwartet, dass sich das Image des Friseurberufs dadurch verbessert. Er hoffe, dass sich nun mehr Jugendliche für die Friseurbranche entscheiden.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 27.07.2013

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