Bund fordert Nachbesserungen am Handelsabkommen mit Kanada

Das Bundeswirtschaftsministerium verlangt Nachbesserungen am CETA-Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - So sei das Kapitel zum Investitionsschutz "in der vorliegenden Textfassung für DEU nicht zustimmungsfähig", heißt es der "Süddeutschen Zeitung" (Freitagsausgabe) zufolge im Protokoll einer Sitzung des handelspolitischen Ausschusses der EU. Dahinter steckt demnach die Befürchtung, der Investorenschutz könne etwa im Falle einer neuen Schulden- oder Bankenkrise hohe Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. So wolle die Bundesregierung verhindern, dass im Falle neuerlicher Schuldenschnitte oder Bankenabwicklungen die EU oder einzelne Mitgliedstaaten haftbar gemacht werden können, heißt es in dem Papier. Zudem gingen in dem Vertragstext bedauerlicherweise selbst Staatsanleihen als Investitionen durch - "und genössen damit den vollen Schutz gegen Enteignung und Diskriminierung", etwa bei Umschuldungen.

Auch könnten womöglich ausländische Unternehmen gegen Steuergesetze klagen. Vorrang müssten aber nationales Steuerrecht und geltende Doppelbesteuerungsabkommen haben, forderten die deutschen Vertreter laut SZ bei dem Treffen in der vorigen Woche. Eine Investitionsschutzklausel "für diesen Bereich sei abzulehnen", vermerkt demnach das Protokoll.

Die EU-Vertreter hätten kühl reagiert. Die Verhandlungen seien abgeschlossen, beschieden sie. "Sofern man die Verhandlungen wieder öffne, berge dies erhebliche Gefahren für den erfolgreichen Abschluss des Abkommens insgesamt."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 19.09.2014

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