Bund und Bahn: Elektrifizierung der Strecke zum Jade-Weser-Port

Das Bundesverkehrsministerium und die Deutsche Bahn AG haben eine Finanzierungsvereinbarung über die Elektrifizierung der Bahnstrecke zwischen dem Jade-Weser-Port und Oldenburg mit dem dortigen Anschluss ans Haupt-Schienennetz geschlossen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Dies berichtet die "Welt". Demnach soll das Bauvorhaben 423 Millionen Euro kosten und im Sommer 2022 abgeschlossen sein. Damit könnte der Jade-Weser-Port bei Wilhelmshaven, der als einziger deutscher Tiefwasserhafen wegen der leichten Erreichbarkeit für die neuen großen Containerschiffe in jüngster Zeit einen starken Anstieg des Güterumschlags verzeichnet, rascher als bisher von Güterzügen angefahren werden.

Hierfür soll im Rahmen des Bauprojektes auch die Ertüchtigung der Strecke für schwerere Güterwagen sowie für eine Höchstgeschwindigkeit von 120 Stundenkilometer sorgen. Zu dem Investitionsvorhaben gehören zudem Lärmschutzmaßnahmen. Wie die "Welt" weiter berichtet, hat Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) davon unabhängig das neue "Seehafenhinterland-Programm II" für 350 Millionen Euro bis 2020 gestartet.

Bereits begonnen hat die Umsetzung der ersten Tranche für 130 Millionen Euro. Finanziert werden hiermit unter anderem die Beschleunigung des Güterverkehrs rund um Hamburg, Verbesserungen am niedersächsischen Bahnknotenpunkt Lehrte sowie die Ertüchtigung der Gleise am Rostocker Hafen für schwerere Güterwagen. Folgen sollen 2016 in der zweiten Tranche eine Erhöhung der Schienenkapazität zwischen Bremerhaven und Bremen sowie ein drittes Gleis bei Regensburg, damit Güter schneller von Österreich nach Norddeutschland gelangen.

"Das Programm ist ein klares Signal, den Güterverkehr auf der Schiene zu stärken und dessen Wettbewerbskraft zu steigern", sagte Dobrindt der "Welt". Das Ministerium beseitige damit "Engpässe auf dem Schienennetz" und erhöhe "die Kapazitäten auf stark befahrenen Güterstrecken von und zu den See- und Binnenhäfen".

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 19.10.2015

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