Bund und Länder einigen sich auf Kartellrechtsnovelle

Zusammenschlüsse von Krankenkassen werden künftig von Kartellbehörden überprüft, dagegen wird den Wettbewerbshütern die Preiskontrolle von Stadtwerken erschwert.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das sind Kernpunkte eines Kompromisses, auf den sich Opposition und Regierung im Streit um die achte Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verständigt haben. Die Einigung soll auf der Sitzung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat am Mittwochabend formell beschlossen werden, berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Dienstagausgabe) unter Verweis auf Verhandlungskreise. Das neue Fusionskontrollrecht, das unter anderem Zusammenschlüsse von Presseverlagen einfacher zulässt, soll noch diese Woche von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.

Es könnte nach der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten noch vor der Bundestagswahl in Kraft treten. Größter Stolperstein war in den vergangenen Monaten die Frage, ob Zusammenschlüsse von gesetzlichen Krankenkassen der Fusionskontrolle des Bundeskartellamtes unterworfen werden sollen. Hier sollen beide Seiten eine gesichtswahrende Lösung gefunden haben.

Einerseits soll das Kartellamt künftig Fusionen von Krankenkassen überprüfen, Klagen dagegen sollen aber vor den Sozialgerichten entschieden werden. Gebühren kommunaler Anbieter dürfen künftig dann nicht mehr von den Kartellämtern überprüft werden, wenn der Lieferant eine Anstalt Öffentlichen Rechtes ist, berichtet die Zeitung weiter.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 03.06.2013

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