Bundesamt für Justiz vollstreckte bislang noch keinen Auslands-Strafzettel

Seit acht Monaten können Strafzettel aus dem EU-Ausland in Deutschland vollstreckt werden – bezahlen musste bisher aber noch kein einziger Autofahrer.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Wie aus Zahlen des zuständigen Bundesamts für Justiz hervorgeht, die der Tageszeitung "Die Welt" (Montagausgabe) vorliegen, sind dort bisher insgesamt 335 Ersuchen um Vollstreckungshilfe von ausländischen Staaten eingegangen. Die meisten von ihnen stammen aus den Niederlanden. Vollstreckt wurde laut der Behörde aber bisher noch keine einzige der Geldbußen.

Derzeit befindet sich das Bundesamt nach eigenen Angaben in Konsultationen mit den anfragenden Staaten, oder es hört die mutmaßlichen deutschen Verkehrssünder an. Laut ADAC haben außerdem vier Länder – Belgien, Irland, Italien und Griechenland – das entsprechende Abkommen zur Vollstreckungshilfe noch gar nicht ratifiziert. Seit 28. Oktober 2010 hat Deutschland den EU-Rahmenbeschluss zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Geldsanktionen umgesetzt.

Er sieht vor, dass die Zahlung von Geldbußen aus dem Ausland auch im Heimatland des Autofahrers durchgesetzt werden kann. Begleicht ein deutscher Autofahrer ein Knöllchen aus dem Ausland nicht, so kann die Behörde des anderen Staates die Geldbuße über das Bundesamt der Justiz vollstrecken lassen – also den Autofahrer zur Zahlung zwingen. Zuvor landeten zwar ebenfalls Bußgeldbescheide aus dem Ausland in deutschen Briefkästen.

Beglich der Autofahrer diese dann aber nicht, hatte der ausländische Staat keine Handhabe, die Forderung auch durchzusetzen. Das EU-Parlament will am Mittwoch zudem einen weiteren Schritt unternehmen, um die Schlupflöcher für Verkehrssünder zu schließen. Künftig wird es der Verkehrspolizei in allen 27 EU-Ländern möglich sein, Autofahrer mit Hilfe einer zentralen Datenbank ausfindig zu machen.

Außerdem soll auch eine Auskunftspflicht der Zulassungsbehörden beschlossen werden. Die EU-Abgeordneten wollen durch strikte Datenschutzvorschriften sicherstellen, dass die übermittelten Daten nur zum Zweck der konkreten Strafverfolgung genutzt und später gelöscht werden. Die Zustimmung in Straßburg gilt als sicher, auch der Rat der Mitgliedstaaten ist dafür. Allein Dänemark, Irland und Großbritannien haben eine Ausnahmeklausel, die beiden Letzteren können aber beitreten. Spätestens 2013 soll die Richtlinie in Kraft sein.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 03.07.2011

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