Bundesanwaltschaft rechnet mit hohen Kosten für NSU-Prozess

Der Prozess gegen Beate Z. und vier mutmaßliche Unterstützer der Rechtsterroristen des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) wird den Steuerzahler viel Geld kosten: Nach einer ersten Schätzung der Bundesanwaltschaft, die sie Anfang des Jahres an das Bundesjustizministerium übermittelte, rechnet die Karlsruher Anklagebehörde mit einem Betrag von rund 20 Millionen Euro für das Verfahren vor dem Oberlandesgericht München, wie der "Spiegel" in seiner am Montag erscheinenden Ausgabe berichtet.

München (dts Nachrichtenagentur) - Diese Kosten entstehen aus den Honoraren für die Verteidiger der Beschuldigten, Zeugen- und Sachverständigenentschädigungen, Übernachtungs- und Reisekosten sowie Dolmetscherhonoraren. Allein die Aufwendungen für die mehr als 80 Nebenkläger in dem Prozess und ihre Anwälte schlügen mit rund 13 Millionen Euro zu Buche, so die vertraulichen Schätzungen beim Generalbundesanwalt. Dessen Sprecherin wollte sich zu den Zahlen nicht äußern.

Die Kosten trägt zunächst Bayern, sie werden aber vom Bund erstattet. Falls Z. und ihre Mitangeklagten verurteilt werden, müssten sie für die Kosten aufkommen. Allerdings ist so gut wie ausgeschlossen, dass sie dazu in der Lage wären.

Damit bliebe der Steuerzahler auf den Kosten sitzen.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 02.06.2013

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