Bundesarbeitsgericht: CGZP darf keine Tarifverträge abschließen

Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) darf keine Tarifverträge abschließen.

Erfurt (dts Nachrichtenagentur) - Dies entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am Dienstag. Die CGZP sei trotz der vielen von ihr abgeschlossenen Tarifverträge keine Gewerkschaft, da ihr aufgrund fehlender Mitglieder die dafür erforderliche Tarifmächtigkeit fehle, hieß es in der Begründung. Die Gewerkschaften Verdi und die Berliner Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales hatten zuvor beantragt Gefälligkeitstarifverträge auch in der Leiharbeitsbranche zu unterbinden.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 14.12.2010

Zur Startseite