Bundesdatenschutzbeauftragter stoppt "Verdeckte Ermittler" in Banken

Die Finanzaufsicht BaFin wird vorerst keine Testkunden in Bankfilialen schicken.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Nach Informationen der Tageszeitung "Die Welt" stoppte die Bundesregierung die vor einem halben Jahr unter dem Schlagwort "Verdeckte Ermittler" vorgestellten Pläne. Grund seien Einwände des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Peter Schaar, der eine fehlende rechtliche Grundlage für die geplanten Kontrollen der Beratungsqualität reklamiert habe. Bevor das Projekt weiter verfolgt werden kann, will das zuständige Finanzministerium ein entsprechendes Gesetz auf den Weg bringen.

"Die Bundesregierung beabsichtigt nun, zeitnah eine spezielle Rechtsgrundlage zur Durchführung von Testberatungen zu schaffen", sagte ein Ministeriumssprecher der Zeitung. Die Vorbereitungen liefen. Er ließ allerdings offen, wann die Sache ins Bundeskabinett komme.

"Das heimliche Erheben und Nutzen von Daten der Mitarbeiter, nämlich der Bankberater, durch eine staatliche Behörde wäre mangels gesetzlicher Grundlagen sehr problematisch", sagte Schaar auf Anfrage der Zeitung. Der ursprüngliche Zeitplan, dass die Ermittler im Laufe dieses Jahres ihre Arbeit aufnehmen, lässt sich damit kaum noch halten. "So lange es kein entsprechendes Gesetz gibt, wird das Projekt auch nicht ausgeschrieben werden", zitiert die "Welt" einen BaFin-Sprecher.

Die Behörde will ein Marktforschungsinstitut mit den Kontrollbesuchen beauftragen. Daran soll sich nach Angaben der Zeitung auch nach einem weiteren Einwand von Schaar nichts ändern. Dieser habe zusätzlich kritisiert, dass der Einsatz privater Dienstleister "unbefriedigend" sei, schließlich gehe es um "hoheitliche Tätigkeiten".

Aufgabe der Testkäufer soll sein, bestehende Gesetze zur Verbesserung der Beratungsqualität zu kontrollieren. So ergaben diverse Stichproben, dass viele Banken die seit Anfang 2010 gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsprotokolle ihren Kunden nicht zur Verfügung stellen. Auch die bereits seit Jahren bestehende gesetzliche Pflicht, die Vermögensverhältnisse und das persönliche Risikoprofil des Kunden zu ermitteln, wird von Instituten immer wieder verletzt.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 09.06.2011

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