Bundesfamilienministerin: Elterngeld ist keine "Gebärprämie"

Die Bundesfamilienministerin Kristina Schröder hat sich gegen die Bezeichnung des Elterngeldes als "Gebärprämie" gewandt.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Die niedrigen Geburtszahlen in Deutschland seien kein Beleg für dessen Wirkungslosigkeit. Der Erfolg des Elterngeldes liege in seiner "gesellschaftspolitischen Gestaltungskraft", schreibt die Bundesfamilienministerin in einem Gastbeitrag für "Die Welt" (Freitagausgabe). Arbeitgeber engagierten sich heutzutage deutlich stärker als vor der Einführung des Elterngeldes für die Unterstützung junger Mütter und Väter bei der Rückkehr in den Beruf.

Auch sei die Teilhabe der Väter am Heranwachsen ihrer Kinder viel größer. "Manchmal können wir den Erfolg des Elterngeldes sogar hören", schreibt Schröder. "Während man(n) die Partnermonate noch vor drei Jahren als ,Wickelvolontariat` belächelte, beschwert man(n) sich heute auf Autobahnraststätten über das Fehlen eines Wickeltisches auf der Herrentoilette."

Solche Veränderungen führten dazu, die Gesellschaft familienfreundlicher zu machen und die Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen. Langfristig werde dieser Wandel sich auch in der Geburtenstatistik bemerkbar machen. Wer jedoch die Zahl der Geburten zum kurzfristigen Erfolgsindikator erklärt, reduziere Familienpolitik auf Bevölkerungspolitik und werde damit weder ihren Möglichkeiten noch ihrem Anspruch gerecht.

Die rund 4,4 Milliarden Euro, die jährlich für das Elterngeld ausgegeben werden, sind für die Bundesfamilienministerin gut angelegtes Geld. Denn die Familienpolitik habe damit etwas geschafft, "was jahrzehntelange Feminismusdebatten und umfangreiche Gleichstellungsgesetze nicht erreicht haben: Männer definieren ihre Rolle neu - in der Familie und im Berufsleben". Das Elterngeld ist eine Transferzahlung für Familien mit kleinen Kindern zur Unterstützung bei der Sicherung ihrer Lebensgrundlage, die in erster Linie als Entgeltersatzleistung ausgestaltet ist.

Die Elterngeldzahlung geht über die Zeit des Mutterschutzes hinaus und wird je nach Land verschieden lang gezahlt.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 25.11.2010

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