Bundesgerichtshof erlaubt Werbung für Eizellspenden

Der Bundesgerichtshof hat Werbung für Eizellspenden erlaubt.

Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) - Es bestehe kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch, wenn für Vorbereitungshandlungen für eine Eizellspende in Deutschland geworben werde, so der BGH. Beklagt wurde ein an einem Institut für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie in der Tschechischen Republik tätiger Facharzt für Gynäkologie und Frauenheilkunde. Auf einer Informationsveranstaltung in Hamburg im März 2008 zur Reproduktionsmedizin hatte er darauf hingewiesen, dass in der Tschechischen Republik Eizellspenden - anders als in Deutschland - nicht verboten seien. Der Beklagte erklärte bei der Veranstaltung in Hamburg weiter, dass in Deutschland niedergelassene Ärzte die für Eizellübertragungen nötigen Vorbehandlungen von Eizellspenderinnen und Eizellempfängerinnen vornehmen.

Nach Ansicht des Klägers hatte der Beklagte dadurch die Gefahr geschaffen, dass sich Frauen an Ärzte in Deutschland wenden und diese entsprechende Vorbehandlungen vornehmen. Der Beklagte trage dadurch wissentlich dazu bei, dass sich deutsche Ärzte an Gesetzesverstößen beteiligten. Das Landgericht Berlin hatte die Klage abgewiesen, das Kammergericht hatte den Beklagten aber antragsgemäß verurteilt.

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Kammergerichts nun wieder kassiert (Urteil vom 8. Oktober 2015 - I ZR 225/13).

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 08.10.2015

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