Bundesjustizministerin will deutsche Verlage gegen Rechtsverletzungen im Internet schützen

Deutsche Presseverlage sollen für ihre journalistischen Erzeugnisse künftig von Internetdiensten wie Google ein angemessenes Entgelt fordern können, wenn diese Zeitungstexte verwerten.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das Bundesjustizministerium hat den lange erwarteten und schon im Vorfeld hochumstrittenen Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage vorgelegt, berichtet die "Süddeutsche Zeitung" (Freitagausgabe). Den Presseverlagen werde damit, wie es in der Begründung des Entwurfs heiße, "ein eigenes Schutzrecht gewährt", das sie in die Lage versetzen soll, "einfacher und umfassender gegen Rechtsverletzungen im Internet vorzugehen". Der Presseverleger erhält das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile davon zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen.

Die Presseverlage können somit die Unterlassung unerlaubter Nutzungen verlangen. Gewerbliche Nutzer müssen für die Nutzung Lizenzen erwerben. Die bloße Verlinkung eines Artikels ist und bleibt aber erlaubt; eine Verlinkung kann auch künftig nicht unter Hinweis auf das neue Leistungsschutzrecht verboten werden.

Auch die Zitierfreiheit gilt weiterhin; bloße Zitate können nicht unter Hinweis auf das Leistungsschutzrecht verboten oder mit Lizengebühren belegt werden. Die Urheber, also die Journalisten, sollen, so der Gesetzentwurf, an den Vergütungen, die Presseverlage durch das neue Leistungsschutzrecht erhalten, "angemessen" beteiligt werden. Die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage war im Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Koalition beschlossen worden.

Das Projekt ist seitdem heftig umstritten. Vor allem im Internet laufen die Nutzer Sturm gegen das geplante Gesetz. Die Kritiker bangen um den freien Informationsfluß .

Die Kritik wird angeführt von IGEL, der Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht", getragen unter anderem vom Chaos Computer Club, aber auch von Google und Perlentaucher, von Unternehmungen also, die mit den Zeitungstexten Geschäfte machen. Beim lange erwarteten Gesetzentwurf der Bundesjustizministeriums handelt es sich um einen sogenannten Referentenentwurf, er wurde soeben an die anderen Ministerien zur Stellungnahme verschickt, mit einer sehr kurzen Frist "im Interesse einer beschleunigten Bearbeitung bis 18. Juni". Der Entwurf liegt der "Süddeutschen Zeitung" vor. Das Leistungsschutzrecht, wie es das neue Gesetz den Presseverlagen gewähren will, schützt auch die vom Urheberrecht nicht erfassten Texte. Das Leistungsschutzrecht wird deshalb auch als `"kleines Urheberrecht`bezeichnet. Kurz gesagt ist es so: Das Urheberrecht schützt die geistige, das Leistungsschutzrecht die gewerbliche Leistung. In der Begründung des Gesetzentwurfs wird darauf hingewiesen, dass ein besonderer Schutz der verlegerischen Leistung schon seit dem 19. Jahrhundert - vergeblich - gefordert wird. Die Lage habe sich aber mit der digitalen Revolution geändert. "Heute sehen sich Presseverlage zunehmend damit konfrontiert, das andere gewerbliche Nutzer für die eigene Wertschöpfung systematisch auf die verlegerische Leistung zugreifen und diese in einer Weise nutzen, die über das bloße Verlinken weit hinausgeht". Das neue Gesetz will verhindern, dass gewerbliche Nutzer mit der Leistung der Verlage ohne einen Cent dafür zu zahlen, Geschäfte machen und Werbung akquirieren. Der Gesetzentwurf wehrt sich gegen den Vorwurf, es handele sich um einen gesetzgeberischen Schutz von alten, überholten Geschäftsmodellen: Das neue Leistungsschutzrecht könne und solle kein Korrektiv sein für Strukturveränderungen des Marktes, "auf die die Verleger mit neuen Angeboten reagieren müssen". Das Leistungsschutzrecht für Verleger - also das Recht der exklusiven Nutzung des eigenen Presseerzeugnisses - soll ein Jahr nach der ersten Veröffentlichung erlöschen. Ob aus dem Gesetzentwurf noch ein Gesetz wird ist freilich angesichts der schon sehr fortgeschrittenen Legislaturperiode und der Umstrittenheit der Materie fraglich.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 14.06.2012

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