Bundeskanzleramt prüft Kurzarbeitergeld für Leiharbeiter bei VW

Aus Sorge vor massivem Jobabbau wegen des Abgasskandals hat sich das Bundeskanzleramt in die Debatte um Kurzarbeitergeld-Zahlungen bei VW eingeschaltet: Laut eines Berichts von "Bild" und "Berliner Zeitung" prüft das Kanzleramt, wie den 6.000 Leiharbeitern bei VW Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Hintergrund der Prüfung sei, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) eine Kurzarbeitergeld-Zahlung an VW ablehnt. Grund sei, dass die Regelung nicht für Leiharbeiter gelte. Ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums betätigte den Zeitungen, es werde geprüft, ob Kurzarbeitergeld gezahlt werden könne.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 17.10.2015

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