Bundeskartellamt: Wiederanschaltung von AKW könnte notwendig werden

Das Bundeskartellamt rechnet damit, dass es nach der Abschaltung einiger Kernkraftwerke aufgrund der Stromnetzstruktur in Deutschland im zweiten Halbjahr 2011 zu Stromknappheiten kommen könnte.

Bonn (dts Nachrichtenagentur) - Möglicherweise müssten dann eigentlich dauerhaft stillgelegte AKW wieder hochgefahren werden, sagte der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, im Deutschlandfunk. Mundt rechnet zudem damit, dass die Energiewende kurzfristig die Macht der vier großen Stromkonzerne stärken könnte. Langfristig gebe es jedoch bessere Aussichten für den Wettbewerb, da ohne Atomenergie Kapazitäten für Erneuerbare Energien frei würden.

Das Bundeskabinett hatte am Montag den stufenweisen Ausstieg aus der Atomenergie bis zum Jahr 2022 beschlossen. Ebenfalls beschlossen wurde die sofortige Abschaltung der sieben ältesten Reaktoren sowie des AKW Krümmel. Bei der stufenweisen Abschaltung sollen die ersten AKWs in den Jahren 2015, 2017 und 2019 vom Netz gehen.

In den Jahren 2021 und 2022 sollen jeweils drei weitere Meiler folgen. Eines der sofort abzuschaltenden AKW soll möglicherweise bis 2013 noch in "Stand-by" gehalten werden, um Stromengpässen vorzubeugen. Das neue Atomgesetz muss durch den Bundestag und Bundesrat gebilligt werden.

Die SPD hat dabei bereits ihre Zustimmung signalisiert, die Grünen äußerten sich noch skeptisch.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 09.06.2011

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