Bundespolizei will Vorschriften zum Erscheinungsbild ihrer Beamten lockern

Die Bundespolizei will es beim Auftreten ihrer Beamten künftig lockerer angehen lassen: Das ergibt sich aus einem Entwurf für die Bestimmungen, die das "Erscheinungsbild" und "das Tragen von Dienstkleidung in der Bundespolizei" regeln, berichtet der "Spiegel".

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Künftig sollen demnach auch Piercings erlaubt sein, allerdings mit der Einschränkung, dass sie "dezent und unauffällig" wirkten. Wo die Schmerzgrenze für die Vorgesetzten verläuft, soll von Fall zu Fall entschieden werden. Das gilt auch für die Frisur: Die Haare dürften nicht so extravagant getragen oder gefärbt sein, dass Polizisten "bei der Amtsausübung nicht ernst genommen werden".

Zur Begründung des Reformentwurfs heißt es, zwar müssten Bundespolizisten den polizeilichen Auftrag, die innere Sicherheit zu gewährleisten, durch ihr Äußeres "überzeugend verkörpern". Allerdings bedeute das Tragen der Dienstkleidung nicht die "Aufgabe jeglicher Individualität". Sollte der Entwurf verabschiedet werden, dürfen außerdem auch Männer am Ohrläppchen glitzern, je Ohr mit einem Ohrstecker oder -ring.

Derartiger Schmuck war bisher nur Polizistinnen gestattet. Hinzu dürfen noch ein Fingerring, ein Armband, eine Armbanduhr und eine Halskette kommen, wenn sie keine hervorstehenden Teile haben, die den Beamten oder andere verletzen könnten. Bei Tätowierungen ist alles erlaubt, was beim Tragen der Dienstkleidung nicht zu sehen und kein Indiz für eine staatsfeindliche Gesinnung ist.

Weil auch kurzärmelige Hemden für den Sommer dazugehören, sind damit Tattoos, die bis zum Ellenbogen reichen, ausgeschlossen. Auch der Dreitagebart bleibt verboten.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 19.12.2014

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