Bundespräsidialamt sieht keine Möglichkeit zur Aberkennung von Wulffs Ehrensold

Das Bundespräsidialamt sieht keine Möglichkeiten, den Ehrensold für den früheren Bundespräsidenten Christian Wulff im Fall einer rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung abzuerkennen oder zu beschränken.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Dies sieht das Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten vom 17. Juni 1953 nicht vor", teilte das Amt dem "Tagesspiegel" (Samstagausgabe) mit. "Nur im Falle der Präsidentenanklage nach Artikel 61 Grundgesetz hat das Bundesverfassungsgericht darüber zu entscheiden, ob und in welcher Höhe die in diesem Gesetz vorgesehenen Bezüge weiter zu gewähren sind." Eine mögliche generelle Absenkung des Ehrensolds könnte künftig allerdings auch Wulff treffen.

Wulffs Einkünfte aus der Besoldung dürften sich auf knapp 200.000 Euro im Jahr belaufen, da Versorgungsansprüche aus seiner Tätigkeit als niedersächsischer Ministerpräsident sowie als Landtagsabgeordneter auf den Ehrensold angerechnet werden. Um die Besoldung Wulffs war nach seinem Rücktritt Mitte Februar ein heftiger Streit unter Juristen und Parteifunktionären entbrannt.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 02.03.2012

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