Bundesregierung: Steuerhinterzieher kommen seltener davon

Die Zahl der eingestellten Steuerstrafverfahren nach Selbstanzeigen von Steuerhinterziehern ist deutlich gesunken: Wurden 2011 nach Angaben der Bundesregierung aufgrund von Selbstanzeigen noch 16.059 Steuerstrafverfahren eingestellt, waren es im Jahr 2012 nur noch 11.900 Strafverfahren, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervorgeht, die der "Rheinischen Post" (Montagausgabe) vorliegt.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Auch im Jahr 2010 wurden demnach noch 16.014 Steuerstrafverfahren nach Selbstanzeigen eingestellt. Steuerhinterzieher, die sich selbst rechtzeitig und umfassend beim Finanzamt anzeigen, können mit einer Selbstanzeige einer strafrechtlichen Verurteilung entgehen. Allerdings deutet der erhebliche Rückgang der eingestellten Steuerstrafverfahren im Jahr 2012 darauf hin, dass dies wegen einer zwischenzeitlichen Verschärfung der Regeln immer weniger Steuerhinterziehern gelingt.

"Seit dem Jahr 2009 wurden nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt zehn Daten-CDs erworben", heißt es in der Antwort der Bundesregierung weiter. 2010 kauften die Bundesländer demnach drei Daten-CDs, 2011 eine, 2012 vier und 2013 zwei weitere Steuer-CDs mit Kontoinformationen deutscher Staatsbürger bei Schweizer Banken. Neue Verhandlungen über eine "umfassende Revision" des Doppelbesteuerungsabkommens mit der Schweiz würden "voraussichtlich im Mai 2014" beginnen, heißt es weiter in der Antwort.

Wie hoch die Einnahmen bisher sind, die der Fiskus aufgrund der Selbstanzeigen von Steuerhinterziehern zusätzlich einnehmen konnte, lässt die Bundesregierung in ihrer Antwort allerdings offen. "Wenn selbst das Bundesfinanzministerium keine Ahnung hat, welche finanziellen Auswirkungen die Selbstanzeige hat oder nicht hat, auf welcher Grundlage soll denn dann eine sinnvolle Reform erfolgen", fragte die Grünen-Finanzpolitikerin Lisa Paus.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 17.03.2014

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