Bundesregierung: Vorführung des Mohammed-Videos zielt auf Störung der öffentlichen Ordnung

Die Bundesregierung und die Berliner Landesregierung haben den Plan, das umstrittene Mohammed-Video vorzuführen, als gezielten Versuch zur Störung der öffentlichen Ordnung bezeichnet.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Denjenigen, die das vorhaben, geht es ja nicht um die Kunst- oder die Meinungsfreiheit. Sie wollen die öffentliche Ordnung stören", sagte die Staatsministerin und Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer (CDU), der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" (F.A.S.), ohne die hinter dem Vorhaben stehende rechtspopulistische Partei "pro Deutschland" ausdrücklich zu nennen. Böhmer sagte, sie sei dagegen, das Video öffentlich vorzuführen.

Der Berliner Innensenator Frank Henkel (CDU) sagte der F.A.S.: ",Pro Deutschland` zielt mit ihren Aktionen ganz klar darauf ab, unsere Gesellschaft zu spalten und Bevölkerungsteile gegeneinander aufzustacheln." Das "Machwerk" diene dazu, "Muslime zu verleumden" und in ihrer Würde zu verletzen. Henkel äußerte, es gebe derzeit außer einer Ankündigung von "pro Deutschland" keine konkreten Erkenntnisse über öffentliche Aufführungen des Films "Unschuld der Muslime" in Berlin.

Die Führung von "pro Deutschland" rechnet nicht damit, dass ihr die angekündigte Vorführung von den Berliner Behörden verboten wird. "Innensenator Henkel wird sich doch nicht lächerlich machen, indem er sagt, er könne in Berlin die öffentliche Sicherheit nicht garantieren", sagte der Vorsitzende von "pro Deutschland" Manfred Rouhs der F.A.S. Rouhs kündigte an, den Film im November, wenn die geschnittene Endfassung vorliege, in einer Lagerhalle in Berlin zu zeigen. Henkel zeigte sich zuversichtlich, dass in einem solchen Fall für Sicherheit gesorgt werden könnte.

Die Berliner Polizei habe im Zusammenhang mit dem Zeigen von Mohammed-Karikaturen vor Moscheen vor einigen Wochen gezeigt, "dass sie eine solche Situation im Griff" habe. Auch die Berliner Muslime hätten damals "sehr besonnen" reagiert.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 22.09.2012

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