Bundesregierung beschließt Reform der Sicherungsverwahrung

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das Bundeskabinett hat heute die Eckpunkte einer Reform der Sicherungsverwahrung beschlossen.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) plant dabei eine veränderte Anwendung der Maßnahme. Künftig sollen demnach nur schwere Fälle wie Sexual- und Gewalttäter in Sicherungsverwahrung genommen werden. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung, von Rot-Grün eingeführt, soll hingegen nur noch in absoluten Ausnahmefällen angeordnet werden.

Auf der anderen Seite soll die vorbehaltene Sicherungsverwahrung, bei der die Richter im Urteil noch nicht über die endgültige Anordnung der Maßnahme entscheiden, ausgebaut werden. Bei der Sicherungsverwahrung bleiben Straftäter, bei denen die Gefahr eines erneuten Verbrechens besteht, auch nach der Haft eingesperrt. Die Bundesregierung erwägt zudem offenbar, freigelassene Gewalt- und Sexualtäter künftig mit einer elektronischen Fußfessel überwachen zu lassen.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 23.06.2010

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