Bundesregierung gegen Förderung von virtuellen Währungen

Die Bundesregierung stemmt sich auf internationaler Ebene gegen eine Förderung von virtuellen Währungen wie Bitcoin.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Laut eines Berichts der "Welt am Sonntag" wird sich der Anti-Geldwäsche-Verbund FATF (Financial Action Task Force) kommende Woche mit der Frage beschäftigen, wie leicht Regierungen den Einsatz virtueller Währungen machen sollten. Dort habe sich eine Arbeitsgruppe mehrere Monate lang mit virtuellen Währungen beschäftigt. Kommende Woche will man sich nun auf eine Abschlusserklärung verständigen.

Darin möchten die Vertreter der US-Regierung offenbar einige Punkte verankern, die das Kunstgeld befördern würden. Doch damit stoßen sie bei anderen FATF-Mitgliedern auf Widerstand, unter anderem bei Deutschland, schreibt die Zeitung. Der Streit dreht sich um Währungen, die vollkommen ohne staatlichen Einfluss geschaffen wurden und allein auf komplizierten Computeralgorithmen beruhen.

Trotz Negativschlagzeilen in der Vergangenheit macht sich die US-Regierung laut "Welt am Sonntag" weiter für eine Stärkung der virtuellen Währungen stark. Ihr Vorzug besteht unter anderem darin, dass grenzüberschreitende Zahlungen deutlich billiger sind als im klassischen Bankensystem. Dem stehen aber aus Sicht des Bundesfinanzministeriums große Risiken gegenüber.

Das zentrale Argument: Weil Bitcoins & Co. völlig anonyme Zahlungen erlauben, könnten die Systeme leicht für Geldwäsche oder Terrorfinanzierung missbraucht werden. Und während Banken zur Geldwäsche-Prävention verpflichtet werden könnten, fehle es in der virtuellen Zahlungswelt an Anknüpfungspunkten. Das Bundesfinanzministerium will deshalb sowohl die Handelsplattformen als auch die Kunstwährung an sich einer Aufsicht unterwerfen.

Als Übergangsregelung sei die derzeitige deutsche Regelung geeignet, wonach Bitcoin-Börsen unter die nationale Bankenregulierung fallen. Langfristig schlägt das Ministerium eine Zertifizierung durch ein internationales Gremium vor, schreibt die Zeitung. So soll sichergestellt werden, dass die Handelsplattformen Absender und Empfänger einer Bitcoin-Zahlung ebenso identifizieren wie die Banken ihre Kunden. Im Klartext bedeutet das: Wer Kunstgeld in Umlauf bringen will, müsste sich das erst genehmigen lassen. Diese Position passt durchaus zu Warnungen, die die FATF selbst vergangenen Sommer in einem Report veröffentlicht hat. Auch darin wird vor den Folgen der Anonymität gewarnt.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 22.02.2015

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