Bundesregierung legt Streit über neue Neonazi-Datei bei

Das CSU-geführte Bundesinnenministerium und das von der FDP-Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger haben ihren Konflikt über eine neue Datei über gewalttätige Neonazis weitgehend beigelegt.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Die beiden Häuser einigten sich nach einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" (Mittwochsausgabe) weitgehend auf einen Kompromissvorschlag, bei dem das Bundesinnenministerium Abstriche an seinen ursprünglich weitgehenden Plänen in Kauf nimmt. Am Donnerstag sollen sich Experten beider Ressorts zu einer neuen Abstimmungsrunde treffen. Mit dem Datei-Projekt zieht Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) Konsequenzen aus den Pannen, die der Polizei und dem Verfassungsschutz bei der Fahndung nach der neonazistischen Zwickauer Terror-Zelle unterliefen.

Die Polizeibehörden sowie die Verfassungsschutzämter von Bund und Ländern sowie der militärische Abschirmdienst sollen künftig alle ihre Informationen über gewalttätige Rechtsextreme in eine Verbunddatei eingeben, die dann für alle Beteiligten zugänglich sind. Damit soll verhindert werden, dass eine gewalttätige Gruppe wie die Zwickauer Zelle aus dem Blickfeld aller deutschen Sicherheitsbehörden verschwindet. Das Bundesjustizministerium hatte den ursprünglichen Plan als zu weitgehend abgelehnt und nun Änderungen durchgesetzt.

So stieß sich Leutheusser an dem Vorschlag Friedrichs, nicht nur gewalttätige, sondern auch Daten über "gewaltbereite" Neonazis zu speichern. Im überarbeiteten Gesetzestext heißt es nun, es gehe um Daten von "gewaltbezogenen" Auch sollen nur Daten beschuldigter oder verurteilter rechtsextremer gespeichert werden, nicht die von Verdächtigen. Friedrichs Pläne, die für Polizei- und Verfassungsschutzämter gesetzlich festgelegten Speicherfristen für Daten auffälliger Rechtsextremisten von zehn auf künftig 15 Jahre zu verlängern, scheiterten komplett am Widerstand des Bundesjustizministeriums.

Abstriche muss der Innenminister auch bei seinem Wunsch nach Verwendung der Verbund-Daten zu Recherche- und Analysezwecken hinnehmen.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 04.01.2012

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