Bundesregierung prüft Wohnortpflicht für anerkannte Flüchtlinge

Die Bundesregierung prüft eine Wohnortpflicht für anerkannte Flüchtlinge.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Parlamentsanfrage hervor, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten. Dabei müsse "eine besonders sorgfältige Prüfung der Verhältnismäßigkeit erfolgen", heißt es in dem Papier. Bisher unterliegen nur Flüchtlinge ohne Anerkennung einer Residenzpflicht, die allerdings nach drei Monaten erlischt.

Die Residenzpflicht besagt, dass die Asylbewerber den ihnen zugewiesenen Wohnort nicht wechseln dürfen. Die Grünen halten eine Wohnortpflicht auch für anerkannte Flüchtlinge für rechtswidrig. "Wohnsitzauflagen für anerkannte Flüchtlinge sind völkerrechtlich und europarechtlich unzulässig", sagte Grünen-Innenexperte Volker Beck den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Zudem seien diese auch integrationspolitisch kontraproduktiv. "Die Bundesregierung vergeudet mit der Prüfung populistischer Vorschläge aus den Reihen der Union Zeit und Energie statt tragfähige Integrationskonzepte zu entwickeln." Der CDU-Parteitag im Dezember hatte einen entsprechenden Antrag beschlossen.

"Wir müssen zusätzliche Wanderungsbewegungen in die Großstädte und Ballungsräume verhindern und eine gleichmäßige Verteilung in Deutschland gewährleisten", heißt es in dem Antrag.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 11.01.2016

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