Bundesregierung sagt Wettbetrügern den Kampf an

Die Bundesregierung hat Wettbetrügern und Spielmanipulateuren den Kampf angesagt: Bei einer Verurteilung drohen ihnen in Zukunft Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren, berichtet der "Spiegel" unter Berufung auf einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur "Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben".

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - In dem 23 Seiten umfassenden Dokument mit "Bearbeitungsstand 1. März" begründet das Justizministerium, warum geltende Betrugsdelikte eine strafrechtliche Verfolgung von Matchfixern bislang "nur unzureichend möglich" machten und warum zum Schutz der "Integrität des Sports" und der "Unverfälschtheit und Authentizität sportlicher Wettbewerbe" eine Änderung des Strafgesetzbuches unumgänglich sei. Auch die Sanktionsmöglichkeiten der Verbände seien unzureichend: "Korruptive Absprachen werden häufig gezielt verschleiert und lassen sich durch die Sportverbände und die ihnen zu Gebote stehenden Aufklärungsmöglichkeiten nicht im erforderlichen Umfang feststellen", heißt es dazu in dem Dokument. Demnach sieht das neue Wettbetrugsgesetz zwei Straftatbestände vor: Einerseits die Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben, andererseits den Sportwettbetrug.

Bestraft werden sollen so all jene, die Geld oder anderweitige Vorteile für Manipulationen anbieten beziehungsweise annehmen. Ausdrücklich benannt werden "auf Nehmerseite" Sportler und Trainer, egal ob in der Champions League oder in der Kreisklasse B: "Erfasst sind sowohl Berufs- als auch Amateursportler." In den großen Wettbetrugsverfahren vor den Landgerichten von Berlin und Bochum war es bislang kaum möglich gewesen, Spieler zu verurteilen, die Geld von Wettbetrügern angenommen hatten.

Wettmanipulationen seien keine "Einzelfälle" mehr, sondern "ein sich ausbreitendes Phänomen", schreibt das Justizministerium. Der Gesetzentwurf wird in der kommenden Woche zur juristischen Prüfung an weitere Ministerien geschickt, ehe er dem Bundeskabinett vorgelegt werden soll.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 05.03.2016

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