Bundesregierung stellt Gesetz zur "Sicheren Unterbringung" als Ersatz für Sicherungsverwahrung vor

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Ole Schröder (CDU), sieht im Gesetzentwurf der schwarz-gelben Koalition zur Sicherungsverwahrung ein Mittel, um die Bevölkerung vor gefährlichen Sexualstraftätern zu schützen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Wir haben durch die Schaffung einer neuen Form der sicheren Unterbringung eine Lösung für sogenannte Altfälle gefunden, und zwar für Sexual- und Gewaltstraftäter, die aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bereits freigelassen wurden oder noch freigelassen werden", sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Freitag-Ausgabe) vor der ersten Lesung des Gesetzes am Freitag. "Das Gesetz zur Therapierung und Unterbringung stellt sicher, dass diese Personen weiterhin untergebracht bleiben, soweit sie noch gefährlich sind und eine psychische Störung vorliegt. Ich denke, dass wir mit dem Gesetzentwurf zufrieden sein können", so Schröder.

Die Eckpunkte, auf die sich Innenminister Thomas de Maizière (CDU) mit Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) geeinigt habe, seien "zügig umgesetzt" worden. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung in Deutschland soll abgeschafft, bereits heute betroffene Täter sollen zur Therapie in speziellen Einrichtungen untergebracht werden.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 29.10.2010

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