Bundesregierung verteidigt Nato-Raketenabwehr gegen Kritik aus Moskau

Die Bundesregierung hält die Kritik Russlands am geplanten Nato-Raketenabwehrsystem in Europa für unbegründet: "Die Raketenabwehr der Nato ist weder gegen Russland gerichtet noch in der Lage, das russische strategische Dispositiv zu beeinträchtigen. Sie richtet sich gegen Bedrohungen außerhalb des euroatlantischen Raums", heißt es in der Antwort des Auswärtigen Amtes auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag, über die das "Handelsblatt" (Onlineausgabe) berichtet. Das Ministerium betont, dass sich die Nato seit fünf Jahren bemüht habe, mit Russland einen Kooperationsrahmen für die Raketenabwehr zu erarbeiten. Die gemeinsamen Beratungen hierzu habe Russland aber im Oktober 2013 "einseitig aufgekündigt".

Auch sei Russland nicht auf die Ankündigung der USA eingegangen, auf die vierte Entwicklungsphase ("Phase IV") des US-Beitrags zur Nato-Raketenabwehr ("US European Phased Adaptive Approac") zu verzichten. Das Auswärtige Amt kann auch die Vorbehalte Moskaus gegen die Osterweiterung der Nato nicht nachvollziehen und verweist dabei in ihrer Antwort an die Linksfraktion auf die auch von der Sowjetunion unterzeichnete KSZE-Schlussakte von 1975, in der allen Unterzeichnerstaaten explizit das Recht auf freie Bündniswahl zugestanden worden sei. Diese Recht sei zudem in der Charta von Paris für ein Neues Europa vom November 1990 durch die Sowjetunion und in der 1997 verabschiedeten Nato-Russland-Grundakte "auch durch Russland erneut bekräftigt" worden.

Das Ministerium unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass Russland "maßgeblich" in die Erweiterungsrunden eingebunden war und betont zugleich die Vorteile der Nato-Ausdehnung. Die Erweiterungen der Nato nach dem Ende des Kalten Kriegs hätten "zur Schaffung von Stabilität in Osteuropa beigetragen". Mit den Erweiterungen, die auf Initiative der dortigen Regierungen erfolgten, sei zudem "dem Entstehen einer Zone der Unsicherheit in Ostmitteleuropa vorgebeugt" worden.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 22.04.2015

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