Bundesregierung will Entschädigung von Unfallopfern verbessern

Unter dem Eindruck der Germanwings-Katastrophe vom März 2015 will die Bundesregierung die Entschädigung von Unfallopfern verbessern.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Nach einem Gesetzesentwurf des Bundesjustizministers Heiko Maas (SPD) sollen künftig auch Hinterbliebene Anspruch auf Schmerzensgeld haben, berichtet der "Spiegel". Nahe Angehörige wie Eltern, Kinder, Ehe- und Lebenspartner könnten demnach "immateriellen Schadensersatz" verlangen, ähnlich wie in den USA. Allerdings dürften die Geldsummen hierzulande deutlich geringer ausfallen.

Die Beträge sind in der Großen Koalition umstritten. Nach dem Vorschlag der SPD sollte die Kompensation für seelisches Leid zwischen 20.000 und 60.000 Euro betragen, die Partei will diese Summe in die Gesetzesbegründung mit aufnehmen, berichtet das Nachrichtenmagazin weiter. CDU-Rechtsexperte Hendrik Hoppenstedt jedoch ist gegen eine konkrete Festschreibung.

"Die Gerichte werden nach Inkrafttreten des Gesetzes sicher schnell zu einer Rechtspraxis kommen", sagte Hoppenstedt. Maas’ Pläne sehen vor, dass nur Hinterbliebene entschädigt werden, nicht aber Angehörige von Verletzten. Die Betroffenen müssen nicht nachweisen, dass der Verursacher schuld an dem Unglück gewesen ist.

Eine Fluggesellschaft etwa müsste zahlen, allein weil sie Halter des abgestürzten Flugzeugs war.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 19.03.2016

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