Bundesregierung will doch keine bundesweite Netzgesellschaft

Die Bundesregierung verabschiedet sich von ihrem Ziel, die Stromübertragungsnetze in Deutschland unter einem Dach zu bündeln, um so den dringenden erforderlichen Leitungsausbau voran zu bringen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Die Prüfungen der Bundesregierung haben ergeben, dass die Überführung der Übertragungsnetze in eine Netzgesellschaft aufgrund des Widerstands aus den Kreisen der Übertragungsnetzbetreiber derzeit nicht möglich ist", heißt in der Antwort von Wirtschaftsstaatssekretär Stefan Kapferer auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion. Die Antwort liegt dem "Handelsblatt" (Donnerstagausgabe) vor. Damit legt die Bundesregierung ein Projekt zu den Akten, das gerade angesichts der Probleme des niderländischen Netzbetreibers Tennet bei der Anbindung der Offshore-Windparks viele Befürworter hat.

In der Koalitionsvereinbarung von Schwarz-Gelb wird die Fusion der Netzgesellschaften noch als Ziel definiert: "Wir setzen uns dafür ein, die deutschen Übertragungsnetzbetreiber in einer unabhängigen und kapitalmarktfähigen Netzgesellschaft zusammenzuführen", heißt es dort. Auch über ein Beteiligung des Bundes oder der staatlichen Förderbank KfW war in diesem Zusammenhang diskutiert worden. Noch in der Anhörung des Bundestages zu den geplanten Haftungsregeln für den Netzausbau auf hoher See in der vergangenen Woche hatten Sachverständige vorgeschlagen, der Bund möge Anteile von Übertragungsnetzbetreibern übernehmen und damit auch die Haftung mittragen.

Die Grünen bewerten die Abkehr der Bundesregierung von ihrem ursprünglichen Ziel kritisch. Es sei offensichtlich, "dass hier ganz nach den Wünschen und der Pfeife der Übertragungsnetzbetreiber getanzt wird, statt den dringend notwendigen Netzausbau ernsthaft anzugehen", sagte Oliver Krischer, energiewirtschaftlicher Sprecher der Grünen im Bundestag, dem "Handelsblatt". Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) müsse sich für eine deutsche Netzgesellschaft einsetzen.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 31.10.2012

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