Bundesrepublik muss Schmerzensgeld wegen zu langem Gerichtsverfahren zahlen

Wegen eines überlangen Gerichtsverfahrens muss die Bundesrepublik einer Beamtin aus Bayern 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Straßburg (dts Nachrichtenagentur) - Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden. Nach Informationen der Tageszeitung "Die Welt" hatte sich die Lehrerin 1996 wegen einer Sehschwäche die Augen lasern lassen. Die Operation missglückte.

Die Frau trug bleibende Sehschäden davon, musste frühpensioniert werden. Sie verklagte den Arzt auf Verdienstausfall und Schmerzensgeld. Weil sich das Verfahren über zwölf Jahre hinzog, klagte sie auch in Straßburg wegen überlanger Prozessdauer.

Die Richter gaben ihr recht: Das zuständige bayerische Gericht habe die Beweisaufnahme nicht zügig genug durchgeführt und sich auch bei der Erstellung der Sachverständigen-Gutachten zu viel Zeit gelassen. Erst im September hatte der EGMR in einem Piloturteil die überlange Dauer von Gerichtsverfahren in Deutschland als "strukturelles" Problem kritisiert. Von 1959 bis 2009 hat der Gerichtshof in mehr als 40 Verfahren gegen Deutschland Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention aufgrund von überlangen Zivilverfahren festgestellt.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 21.10.2010

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