Bundessozialgericht entscheidet über Hartz-IV-Kürzung wegen Geldgeschenk

Das Bundessozialgericht hat am Dienstag entschieden, dass eine Familie aus Leipzig keine Leistungen an das Jobcenter zurückzahlen muss.

Leipzig (dts Nachrichtenagentur) - Die Kinder der Familie hatten von ihrer Großmutter zu Weihnachten und zum Geburtstag insgesamt 570 Euro bekommen. Da die Mutter der damals 6 bis 16 Jahre alten Kinder zu der Zeit Hartz IV bezog, forderte das Jobcenter von der Familie diesen Betrag zurück. Die Familie klagte dagegen und bekam schließlich nach fünf Jahren recht.

Allgemeingültig ist der Beschluss allerdings nicht. Das Jobcenter hatte seine Rückforderungsbescheide noch in der Verhandlung wieder aufgehoben, nachdem das Gericht auf formale Fehler hingewiesen hatte. Für Geschenke, die nach April 2011 ausgezahlt worden sind, erübrigt sich der Beschluss ohnehin.

Sofern der Geldbetrag ihm Rahmen des Üblichen bleibt, gilt dieser seit der jüngsten Hartz-IV-Reform grundsätzlich nicht mehr als Einkommen.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 23.08.2011

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