Bundessteuerberaterkammer will Abschaffung der Abgeltungsteuer

Die Bundessteuerberaterkammer wird auf ihrer am Montag beginnenden Jahrestagung in München die Abschaffung der Abgeltungsteuer fordern.

München (dts Nachrichtenagentur) - Das berichtet das "Handelsblatt" in seiner Montagausgabe. "Leider teilt Finanzminister Schäuble diese Meinung nicht", wird Raoul Riedlinger, Präsident der Bundessteuerberaterkammer, laut Redemanuskript sagen. An dem Steuerberatertreffen soll neben Schäuble (CDU) selbst auch Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU) teilnehmen.

Wie die SPD sind auch die Steuerberater der Meinung, dass Steuerzahler auf Kapitalerträge wieder die Einkommensteuer zahlen sollten, die bei hohen Einkünften bis zu 42 Prozent betragen kann. Der Satz der Abgeltungsteuer beträgt demgegenüber 25 Prozent. Sie war von der ersten Großen Koalition unter Kanzlerin Angela Merkel (CDU) eingeführt worden.

Der damalige Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) hatte die Steuer damit begründet, dass es für den Staat besser sei, "25 Prozent von X als 42 Prozent von nix" einzunehmen. Jetzt aber werde der automatische Informationsaustausch zwischen den meisten Staaten der Welt eingeführt – damit ende die Zeit, in der es einfach war, Kapitalerträge vor dem Finanzamt zu verstecken. Sobald der Informationsaustausch funktioniere, brauche man die Abgeltungsteuer als Sonderangebot nicht mehr, meinen die Steuerberater.

Denn auch die zweite Hoffnung, dass es einfacher sei, die Pauschalsteuer von 25 Prozent zu erheben als den individuellen Einkommensteuersatz, habe sich nicht erfüllt. Viele Bürger verdienen gar nicht so viel, dass sie persönlich einen Einkommensteuersatz von 25 Prozent erreichen: Sie zahlen dann nach der Günstigerprüfung weniger. "Das führt zu komplizierten Abgrenzungsproblemen zwischen Einkommen- und Abgeltungsteuer", kritisieren die Steuerberater.

Mit der Abschaffung der Abgeltungsteuer müssten aber auch die damals reformierten Dividenden- und Unternehmenssteuern geändert werden, fordern sie.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 28.05.2017

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