Bundestag beschließt Änderung im Telekommunikationsgesetz

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beschlossen, wonach die Kosten für Telefon-Warteschleifen reduziert werden.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Wir machen endlich Schluss mit Warteschleifen, weil wir nicht wollen, dass Geld verdient wird mit der Geduld der Menschen, und wir wollen für eine bessere Datensicherheit sorgen", sagte Wirtschaftsminister Philipp Rösler im Bundestag. Demnach dürfen Warteschleifen ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes nur noch bei kostenlosen Service-Nummern oder bei Nummern mit einer normalen Ortsvorwahl eingesetzt werden. Schleifen sind außerdem erlaubt, wenn für den gesamten Anruf ein Festpreis gilt oder das angerufene Unternehmen die Kosten dafür trägt.

Verbraucher müssen zudem darüber informiert werden, wenn sie sich in einer Warteschleife befinden und wie lange diese dauert.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 27.10.2011

Zur Startseite