Bundestag lehnt Einbeziehung von Gefängnisinsassen in Sozialversicherungen ab

Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum der Linken und Grünen hat der Bundestag am Donnerstag einen Antrag der Linkspartei abgelehnt, Strafgefangene und Sicherungsverwahrte in die gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung einzubeziehen sowie die im Strafvollzug geleistete Arbeit beitragspflichtig und "anspruchsbegründend" zu machen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das Parlament folgte damit einer Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales. Die Linke hatte in ihrem Antrag argumentiert, dass die Einbeziehung von Gefangenen in die Sozialversicherung bereits vor 35 Jahren im Rahmen einer grundlegenden Gesamtreform des Strafvollzugswesens festgelegt worden sei. Damals wie heute gelte, dass es nicht gerechtfertigt sei, neben den notwendigen Einschränkungen, die der Freiheitsentzug unvermeidbar mit sich bringe, weitere vermeidbare wirtschaftliche Einbußen zuzufügen.

Dennoch sei die Einbeziehung der Gefangenen in die Sozialversicherungen bis heute verzögert und verschoben worden, so die Linke in ihrem Antrag weiter.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 13.06.2013

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