Bundestag stimmt Lockerung des Kooperationsverbots zu

Der Bundestag hat am Donnerstag einer Lockerung des Kooperationsverbots im Grundgesetz zugestimmt: 482 von 592 Abgeordneten stimmten für die Verfassungsänderung.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Die Änderung ermöglicht es dem Bund, dauerhaft in Hochschulprojekte zu investieren, wenn sie überregionale Bedeutung haben. Bisher war das nur in zeitlich oder thematisch begrenzten Projekten möglich. Im Schulbereich soll das Kooperationsverbot jedoch weiterhin gelten.

Damit die Änderung in Kraft treten kann, muss noch der Bundesrat mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit zustimmen.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 13.11.2014

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