Bundestagsverwaltung prüft "Peerblog" weiter auf Verstoß gegen Parteienfinanzierungsgesetz

Die Bundestagsverwaltung will auch nach dem Abschalten der Internetseite "Peerblog" prüfen, ob ein Verstoß gegen das Parteienfinanzierungsgesetz vorliegt.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Die Klärung des Sachverhaltes unter parteienrechtlichen Aspekten dauert unverändert an", teilte die Bundestagsverwaltung der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" mit. Die Internet-Seite wollte SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück "unabhängig" im Wahlkampf unterstützen. Der Betreiber nahm sie am Donnerstag vom Netz, nachdem sie durch Internetangriffe lahmgelegt worden war.

In der SPD herrschte unterdessen große Verärgerung. Dass Steinbrück seinen Namen für den Blog gegeben habe, sei falsch gewesen. Kritik wurde auch an der mangelnden Professionalität eines Beraters von Steinbrück geübt, der den Blog eingefädelt habe.

Auf großes Unverständnis stieß bei führenden Genossen, dass Steinbrücks Sprecher Michael Donnermeyer, sein Wahlkampfleiter Heiko Geue und seine Büroleiterin in der vergangenen Woche gleichzeitig im Urlaub waren, was das Krisenmanagement erschwert habe, berichtet die Zeitung weiter.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 09.02.2013

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