Bundesverfassungsgericht bestätigt Regelungen zum Elterngeld

Das Bundesverfassungsgericht hat die sogenannten Vätermonate beim Elterngeld als rechtens anerkannt.

Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) - Das teilte das Gericht am Mittwoch mit. Demnach wird das Elterngeld nur dann für volle 14 Monate an Paare bezahlt, bei denen Vater und Mutter die Elternzeit in Anspruch nehmen. Damit verwarfen die Karlsruher Richter eine Anfrage des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen zur Verfassungsmäßigkeit der Elterngeld-Regelung als unzulässig.

Das Landessozialgericht war der Meinung, dass diese Regelung zu stark in die innere Aufgaben-Verteilung der Familie eingreife. Die Verfassungsrichter widersprachen dieser Ansicht und begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Vätermonate sogar eine einseitige Rollenverteilung in der Familie verhindern würden. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts ist der Anteil der Kinder, deren Väter Elterngeld bezogen, in den Jahren 2007 bis 2009 von 15,4 Prozent auf 23,9 Prozent gestiegen.

Das wiederum lässt auf eine erhöhte Akzeptanz der Wahrnehmung von Familienverantwortung durch Väter schließen.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 14.09.2011

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