Bundesverfassungsgericht eröffnet NPD-Verbotsverfahren

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über ein neuerliches Verbotsverfahren gegen die NPD: Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle eröffnete die zunächst auf drei Tage angesetzte Verhandlung am Dienstag.

Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) - Den Verbotsantrag hatte der Bundesrat eingereicht. Der Bundestag und die Bundesregierung beteiligten sich nicht an dem Verbotsantrag. Ein erstes NPD-Verbotsverfahren war im Jahr 2003 wegen Verfahrensfehlern eingestellt worden.

In der Geschichte der Bundesrepublik hat das Verfassungsgericht bislang erst zwei Parteien verboten: Die SRP, eine Nachfolgeorganisation der NSDAP, war im Oktober 1952 verboten worden. Zudem verbot Karlsruhe im August 1956 die kommunistische KPD.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 01.03.2016

Zur Startseite