Bundesverfassungsgericht genehmigt Nutzung von Steuer-CDs

Das Bundesverfassungsgericht hat die Nutzung von sogenannten Steuer-CDs durch die Behörden genehmigt.

Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) - Wie die Karlsruher Richter am Dienstag mitteilten, dürften die angekauften Informationen über mutmaßliche Steuerhinterzieher in Ermittlungsverfahren verwendet werden. Laut dem Urteil sei es dabei unerheblich, ob die Steuer-CDs ursprünglich rechtmäßig beschafft wurden. Zuletzt sollen Steuerfahnder aus Münster Daten der Schweizer Bank Julius Bär für 1,4 Millionen Euro angekauft haben.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 30.11.2010

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