Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) - Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag gegen das Euro-Rettungspaket abgelehnt.
Medienberichten zufolge stehe damit der deutschen Beteiligung an dem internationalen 750-Milliarden-Euro-Programm zunächst nichts mehr im Weg. Eine endgültige Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde des CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler gegen das Rettungspaket steht aber noch aus. Die Finanzminister der Eurostaaten hatten in dieser Woche auf den sogenannten Rettungsschirm für in die Krise geratene EU-Mitgliedsländer geeinigt.
Sie wollen damit die Stabilität der Gemeinschaftswährung absichern. Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 10.06.2010 Zur Startseite