Bundesverfassungsgericht schränkt Nutzung gen-veränderter Pflanzen ein

Das Bundesverfassungsgericht hat am Donnerstag in einem Urteil das Gentechnikgesetz für rechtmäßig erklärt und damit eine kontroverse Debatte zwischen Regierung, Landwirtschaft und Forschung auf den Plan gerufen.

Karslruhe (dts Nachrichtenagentur) - Die Karlsruher Richter begründeten die Einschränkung der Nutzung gentechnisch veränderter Pflanzen damit, dass deren Aussaat unerwünschte oder sogar schädliche Wirkungen haben könne. Dennoch betont die Urteilsbegründung die "hohe Bedeutung für das Gemeinwohl", weshalb den Forschungseinrichtungen die Möglichkeit gegeben werden soll, ihre Pflanzen im Freiland zu freizusetzen. Diese Freisetzung müsse jedoch nach einem Stufenplan erfolgen, der den nächsten Schritt nur zulässt, wenn "der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt" erwiesen sei.

Von der Landesregierung Sachsen-Anhalt wurde gegen einzelne Bestimmungen des Bundesgesetzes mit der Begründung geklagt, dass die Landwirte, die gen-veränderte Pflanzen anbauen wollen, unverhältnismäßig benachteiligt werden. Zum Zweck der politischen Kontrolle beschloss das Verfassungsgericht eine Veröffentlichung der Lage der Felder betroffener Forschungsinstitute und Landwirte. Die Kritik, dass die Felder damit der Gefahr der Zerstörung durch radikale Gentechnikgegner ausgesetzt seien, wurde von den Richtern abgetan.

Darum müssten sich gegebenenfalls Polizei und Staatsanwaltschaft kümmern. Bisher ist die Entwicklung des Gensaat-Geschäfts in Deutschland eher schwach. Die Ackerfläche mit gentechnisch veränderten Pflanzen ist mit etwa 15 Hektar verhältnismäßig gering.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 25.11.2010

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